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   AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21   

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https://dejure.org/2021,66837
AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21 (https://dejure.org/2021,66837)
AG München, Entscheidung vom 22.11.2021 - 343 C 14297/21 (https://dejure.org/2021,66837)
AG München, Entscheidung vom 22. November 2021 - 343 C 14297/21 (https://dejure.org/2021,66837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Schädiger trägt das Werkstatt- und Prognoserisiko

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 185/16

    Vorlage der unbeglichenen Rechnung über die Sachverständigenkosten durch den

    Auszug aus AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21
    Nichts anderes ergibt sich aus der jüngeren Rechtsprechung des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei noch nicht beglichener Honorarrechnung (vgl. BGH, Urteil vom 19.7.2016, Az. VI ZR 491/15 sowie jüngst BGH, Urteil vom 5.6.2018, Az. VI ZR 185/16 = DAR 2018, 674).

    Zwar trifft es zu, dass derjenige Aufwand, der zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist, nicht pauschal durch den in Rechnung gestellten Betrag abgebildet wird, sondern dem tatsächlich zur Befriedigung des Finanzierungsbedarfs des Geschädigten objektiv erforderlichen Geldbetrag zur Durchführung der Reparatur entspricht (BGH, Urteil vom 5.6.2018, Az. VI ZR 185/16 = DAR 2018, 674, 675).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21
    "Bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs schuldet der Schädiger als Herstellungsaufwand nach § 249 S. 2 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat; die Werkstatt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten" (BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73; Leitsatz).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21
    Der erforderliche Herstellungsaufwand bestimmt sich nämlich nicht allein nach Art und Ausmaß des Schadens, sondern auch nach den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten bei der Behebung des eingetretenen Schadens (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 15.10.1991, Az. VI ZR 314/90).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21
    Nichts anderes ergibt sich aus der jüngeren Rechtsprechung des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei noch nicht beglichener Honorarrechnung (vgl. BGH, Urteil vom 19.7.2016, Az. VI ZR 491/15 sowie jüngst BGH, Urteil vom 5.6.2018, Az. VI ZR 185/16 = DAR 2018, 674).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21
    Dann wandelt sich der Freistellungsin einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH, Urteil vom 13.1.2004, Az. XI ZR 355/02).
  • LG München I, 30.11.2015 - 19 O 14528/12

    Schadensersatzansprüche aus einem Unfallereignis

    Auszug aus AG München, 22.11.2021 - 343 C 14297/21
    "Diese tatsächlich aufgewendeten Reparaturkosten können regelmäßig auch dann für die Bemessung des erforderlichen Herstellungsaufwandes herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten unangemessen sind." (so LG München I, Urteil vom 30.11.2015, Az. 19 O 14528/12).
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